Willkommen in der Steuerkanzlei Georg Lickes in Nettetal-Hinsbeck
Seit mehr als 40 Jahren begeistern wir unsere Mandanten durch kompetente und individuelle Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen. Jeder von uns – ob Mitarbeiter oder Kanzleileitung lebt die Werte, die unsere Kanzlei besonders machen:
- Überdurchschnittliche Qualität
- Zukunftsorientierte Beratung
- Flexibilität in allen Bereichen
Damit wir Sie immer aktuell und umfassend beraten können, arbeiten wir ausschließlich mit der neusten Technik. Es ist uns besonders wichtig, dass Sie von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren.
E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Sie wissen müssen
Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für viele Unternehmen zur Pflicht. Diese Neuerung bringt einige Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich, vor allem im Bereich der digitalen Transformation und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen.
In unserer Informations-PDF zur E-Rechnungspflicht ab 2025 finden Sie alle relevanten Details zur Umsetzung, den gesetzlichen Anforderungen und praktischen Tipps zur Vorbereitung Ihres Unternehmens.
Aktuelles
- Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Berufssatzung für WP/vBP an das CSRD-Umsetzungsgesetz, welches sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet, beschlossen und diese dem Beirat in seiner Sitzung am 30. April 2026 zur Aussprache und Beratung vorgelegt. Die Änderungen sollen vom Beirat möglichst in seiner Sitzung am 19. Juni 2026 beschlossen werden.
- Das OLG Hamm entschied, dass die Beklagte für irreführende Falschangaben ihres KI-Chatbots zu angeblichen Facharzttiteln haftet und deren Verwendung zu unterlassen hat (Az. 4 UKl 3/25).
- Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte eines jungen Profi-Fußballspielers aus einem Ausrüstungs- und Werbevertrag mit einem Sportartikelhersteller im Streitjahr 2021 als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren waren (Az. 10 K 48/25 E,G).
- Das VG Koblenz hat die Klage eines Krankenhausträgers auf Betrauung sowie auf Gewährung von Zuwendungen mangels Rechtsschutzbedürfnis und mangels Vergleichbarkeit der geltend gemachten Ansprüche als unzulässig abgewiesen (Az. 3 K 1419/24.KO).

Steuerberatung – Buchhaltung – Lohnabrechnung – Wirtschaftsberatung
Was zeichnet uns aus?
Selbstverständlich wird bei uns jedes Anliegen schnellstens und sorgfältig bearbeitet, denn Steuerberatung basiert nicht nur auf Daten und Fakten.
Eine umfassende und optimale Beratung ist für uns die Basis einer professionellen Zusammenarbeit.
Unser Team besteht aus den verschiedensten Mitarbeitern mit unterschiedlichen Qualifikationen und Schwerpunkten.
So können wir Ihnen immer eine optimale, fachliche und persönliche Betreuung garantieren und schaffen im hochsensiblen und sehr privaten Bereich der Steuern und Finanzen das nötige Vertrauen für eine erfolgreiche Zukunft.


