Willkommen in der Steuerkanzlei Georg Lickes in Nettetal-Hinsbeck
Seit mehr als 40 Jahren begeistern wir unsere Mandanten durch kompetente und individuelle Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen. Jeder von uns – ob Mitarbeiter oder Kanzleileitung lebt die Werte, die unsere Kanzlei besonders machen:
- Überdurchschnittliche Qualität
- Zukunftsorientierte Beratung
- Flexibilität in allen Bereichen
Damit wir Sie immer aktuell und umfassend beraten können, arbeiten wir ausschließlich mit der neusten Technik. Es ist uns besonders wichtig, dass Sie von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren.
E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Sie wissen müssen
Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für viele Unternehmen zur Pflicht. Diese Neuerung bringt einige Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich, vor allem im Bereich der digitalen Transformation und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen.
In unserer Informations-PDF zur E-Rechnungspflicht ab 2025 finden Sie alle relevanten Details zur Umsetzung, den gesetzlichen Anforderungen und praktischen Tipps zur Vorbereitung Ihres Unternehmens.
Aktuelles
- Das BMJV hat am 10.07.2025 einen neuen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll.
- Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 3 K 910/23).
- Das OVG NRW hat dem Eilantrag des Autors eines Buches stattgegeben und der Stadt Münster aufgegeben, den Hinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ zu entfernen. Dieser verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Az. 5 […]
- Die Regelung in Kurbeitragssatzungen, dass Beherbergungsbetriebe an ihre Gäste eine elektronische Kurkarte auszugeben haben, ist mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig. Das hat der BayVGH entschieden (Az. 4 N 23.1974 und 4 N 23.1980).

Steuerberatung – Buchhaltung – Lohnabrechnung – Wirtschaftsberatung
Was zeichnet uns aus?
Selbstverständlich wird bei uns jedes Anliegen schnellstens und sorgfältig bearbeitet, denn Steuerberatung basiert nicht nur auf Daten und Fakten.
Eine umfassende und optimale Beratung ist für uns die Basis einer professionellen Zusammenarbeit.
Unser Team besteht aus den verschiedensten Mitarbeitern mit unterschiedlichen Qualifikationen und Schwerpunkten.
So können wir Ihnen immer eine optimale, fachliche und persönliche Betreuung garantieren und schaffen im hochsensiblen und sehr privaten Bereich der Steuern und Finanzen das nötige Vertrauen für eine erfolgreiche Zukunft.
