Willkommen in der Steuerkanzlei Georg Lickes in Nettetal-Hinsbeck
Seit mehr als 40 Jahren begeistern wir unsere Mandanten durch kompetente und individuelle Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen. Jeder von uns – ob Mitarbeiter oder Kanzleileitung lebt die Werte, die unsere Kanzlei besonders machen:
- Überdurchschnittliche Qualität
- Zukunftsorientierte Beratung
- Flexibilität in allen Bereichen
Damit wir Sie immer aktuell und umfassend beraten können, arbeiten wir ausschließlich mit der neusten Technik. Es ist uns besonders wichtig, dass Sie von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren.
E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Sie wissen müssen
Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für viele Unternehmen zur Pflicht. Diese Neuerung bringt einige Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich, vor allem im Bereich der digitalen Transformation und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen.
In unserer Informations-PDF zur E-Rechnungspflicht ab 2025 finden Sie alle relevanten Details zur Umsetzung, den gesetzlichen Anforderungen und praktischen Tipps zur Vorbereitung Ihres Unternehmens.
Aktuelles
- Tarifliche Wahloptionen geben Beschäftigten die Möglichkeit, sich zwischen höherem Verdienst und zeitlicher Entlastung zu entscheiden. Die Mehrheit wählt mehr Zeit, zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
- Die Bewertung des Dienstpostens eines Direktors des Amtsgerichts an einem Amtsgericht mit mehr als 50 Richterplanstellen mit der Besoldungsgruppe R 2 Landesbesoldungsordnung (LBesO) mit Amtszulage ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das OVG NRW entschieden und damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des VG Aachen zurückgewiesen (Az. 1 A 709/21).
- Das AG München hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Eigentümers einer Dachgeschosswohnung zurückgewiesen, weil der angekündigte Drohnenflug zur Dachvermessung für eine energetische Sanierung keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt und im Rahmen der Interessenabwägung das mildere Mittel ist (Az. 222 C 2/26).
- Das LG Köln hat eine Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Köln abgewiesen, weil der Kläger eine Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend dargelegt hat (Az. 5 O 25/25).

Steuerberatung – Buchhaltung – Lohnabrechnung – Wirtschaftsberatung
Was zeichnet uns aus?
Selbstverständlich wird bei uns jedes Anliegen schnellstens und sorgfältig bearbeitet, denn Steuerberatung basiert nicht nur auf Daten und Fakten.
Eine umfassende und optimale Beratung ist für uns die Basis einer professionellen Zusammenarbeit.
Unser Team besteht aus den verschiedensten Mitarbeitern mit unterschiedlichen Qualifikationen und Schwerpunkten.
So können wir Ihnen immer eine optimale, fachliche und persönliche Betreuung garantieren und schaffen im hochsensiblen und sehr privaten Bereich der Steuern und Finanzen das nötige Vertrauen für eine erfolgreiche Zukunft.


