Willkommen in der Steuerkanzlei Georg Lickes in Nettetal-Hinsbeck
Seit mehr als 40 Jahren begeistern wir unsere Mandanten durch kompetente und individuelle Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen. Jeder von uns – ob Mitarbeiter oder Kanzleileitung lebt die Werte, die unsere Kanzlei besonders machen:
- Überdurchschnittliche Qualität
- Zukunftsorientierte Beratung
- Flexibilität in allen Bereichen
Damit wir Sie immer aktuell und umfassend beraten können, arbeiten wir ausschließlich mit der neusten Technik. Es ist uns besonders wichtig, dass Sie von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren.
E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Sie wissen müssen
Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für viele Unternehmen zur Pflicht. Diese Neuerung bringt einige Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich, vor allem im Bereich der digitalen Transformation und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen.
In unserer Informations-PDF zur E-Rechnungspflicht ab 2025 finden Sie alle relevanten Details zur Umsetzung, den gesetzlichen Anforderungen und praktischen Tipps zur Vorbereitung Ihres Unternehmens.
Aktuelles
- Da WhatsApp eine unmittelbare Kommunikation zwar ermöglicht, aber nicht zwingend voraussetzt, unterfällt die Kommunikation den Regelungen unter Abwesenden. Wird ein per WhatsApp übermittelter Antrag auf Vertragsschluss erst 31 Tage später angenommen, ist die unter Abwesenden anzunehmende Annahmefrist abgelaufen. Das OLG Frankfurt hat die Klage auf Rückkauf von Aktien mangels rechtzeitiger Annahme eines per WhatsApp übermittelten […]
- Das AG München entschied, dass der Diebstahl eines Personalausweises vor Reiseantritt kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand ist und das Kreuzfahrtunternehmen die Einschiffung ohne gültiges Ausweisdokument zu Recht verweigern durfte, sodass dem Ehepaar lediglich die vertraglich vorgesehene Teilrückzahlung zustand (Az. 172 C 24667/24).
- Die WPK hat ihr Magazin 2/2026 veröffentlicht.
- Wer sich vor dem BVerfG wegen fehlender Anhörung vor Erlass einer einstweiligen Verfügung (eV) auf eine Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit beruft, muss darlegen, dass das Fachgericht unter Berücksichtigung der Argumente anders entschieden hätte („Beruhen“). Auf diese Entscheidung des BVerfG weist die BRAK hin (Az. 1 BvR 2490/24).

Steuerberatung – Buchhaltung – Lohnabrechnung – Wirtschaftsberatung
Was zeichnet uns aus?
Selbstverständlich wird bei uns jedes Anliegen schnellstens und sorgfältig bearbeitet, denn Steuerberatung basiert nicht nur auf Daten und Fakten.
Eine umfassende und optimale Beratung ist für uns die Basis einer professionellen Zusammenarbeit.
Unser Team besteht aus den verschiedensten Mitarbeitern mit unterschiedlichen Qualifikationen und Schwerpunkten.
So können wir Ihnen immer eine optimale, fachliche und persönliche Betreuung garantieren und schaffen im hochsensiblen und sehr privaten Bereich der Steuern und Finanzen das nötige Vertrauen für eine erfolgreiche Zukunft.


