Willkommen in der Steuerkanzlei Georg Lickes in Nettetal-Hinsbeck
Seit mehr als 40 Jahren begeistern wir unsere Mandanten durch kompetente und individuelle Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen. Jeder von uns – ob Mitarbeiter oder Kanzleileitung lebt die Werte, die unsere Kanzlei besonders machen:
- Überdurchschnittliche Qualität
- Zukunftsorientierte Beratung
- Flexibilität in allen Bereichen
Damit wir Sie immer aktuell und umfassend beraten können, arbeiten wir ausschließlich mit der neusten Technik. Es ist uns besonders wichtig, dass Sie von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren.
E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Sie wissen müssen
Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für viele Unternehmen zur Pflicht. Diese Neuerung bringt einige Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich, vor allem im Bereich der digitalen Transformation und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen.
In unserer Informations-PDF zur E-Rechnungspflicht ab 2025 finden Sie alle relevanten Details zur Umsetzung, den gesetzlichen Anforderungen und praktischen Tipps zur Vorbereitung Ihres Unternehmens.
Aktuelles
- Der BFH hatte bzgl. der Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung u. a. zu entscheiden, ob Ansprüche anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses aktivierungspflichtig sind (Az. IX R 33/22).
- Der BFH entschied zum Vorsteuerabzug eines sog. Drittlandsunternehmens bei Leistungsbezug inländischer sog. Repräsentationsbüros (Az. V R 37/23).
- Der BFH nahm u. a. Stellung zu der Frage, ob die Veräußerung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (KG) einer Anteilsveräußerung gleichzustellen ist, bei der dem Gesellschafter auch das zivilrechtliche Eigentum an einem Grundstück zusteht (Az. III R 38/22).
- Der BFH nimmt zu den Fragen Stellung, ob Art. 6 DBA-Australien 1972 auch Immobilienveräußerungsgewinne erfasst und ob mit Inkrafttreten des DBA-Australien 2015 das inländische Besteuerungsrecht für Immobilienveräußerungsgewinne weggefallen und somit ein Entstrickungsgewinn entstanden ist (Az. I R 6/23).

Steuerberatung – Buchhaltung – Lohnabrechnung – Wirtschaftsberatung
Was zeichnet uns aus?
Selbstverständlich wird bei uns jedes Anliegen schnellstens und sorgfältig bearbeitet, denn Steuerberatung basiert nicht nur auf Daten und Fakten.
Eine umfassende und optimale Beratung ist für uns die Basis einer professionellen Zusammenarbeit.
Unser Team besteht aus den verschiedensten Mitarbeitern mit unterschiedlichen Qualifikationen und Schwerpunkten.
So können wir Ihnen immer eine optimale, fachliche und persönliche Betreuung garantieren und schaffen im hochsensiblen und sehr privaten Bereich der Steuern und Finanzen das nötige Vertrauen für eine erfolgreiche Zukunft.


